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  Humanitas-Gelöbnis

Ich gelobe:

Jeden Patienten wie meinen besten Freund zu behandeln oder gar nicht.

Als Patientenarzt aus Liebe verspreche ich:

1. Meine Gesundheitshilfe darauf auszurichten, für meine Patienten ein möglichst glückliches Leben nach ihrem Wunschglück zu erreichen.

2. Meine Patienten nur nach den Geboten fürsorglicher Nächstenliebe und tätiger Barmherzigkeit mit dem Ziel zu beraten und zu versorgen: Nicht schaden und bestmöglich helfen.

3. Meinen Patienten ein ehrlicher, redlicher und zuverlässiger Partner zu sein, sie über ihre Krankheit, die beabsichtiget Versorgung und auch erwägenswerte andere Versorgungsmöglichkeiten wahrheitsgetreu und gründlich zu informieren.

4. Die Therapiehoheit meiner Patienten als Auftraggeber der Gesundheitshilfe, insbesondere ihr Wunschwohl als Versorgungsrichtlinie zu beachten, nie gegen ihren Willen zu handeln und auch ihre Patientenanwalt-Verfügung voll zu akzeptieren.

5. Die Gesundheitshilfe nur auf dem Boden einer Wahrheits- und Erkenntnissuche nach den Regeln kritischer Wissenschaftlichkeit auszuüben.

6. In erster Linie, die Gesundheit meiner Patienten nach besten Kräften zu schützen und zu stärken, um Krankheiten vorzubeugen sowie meine Patienten in den Grundregeln der “Selbst-Gesundheitshilfe” zu schulen.

7. Bei der Gesund-, Heil- und Nothilfe den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Auswahl der Mittel zu beachten, insbesondere keine Überdiagnostik und Übertherapie anzubieten oder durchzuführen, ganz besonders strenge Maßstäbe bei der Indikationsstellung zu verstümmelnden Operationen, Bestrahlung oder dergleichen und zur Verordnung hochgiftiger Mittel anzulegen.

8. Gesundheitshilfe immer nur als Ganzheitsmedizin zu betreiben, d.h. unter Beachtung der Vielfach-Ganzheitsmedizin-Gebote im Hinblick auf die Geist-Leib-Seele-Einheit, die Unterstützung der Selbstheilungskräfte, insbesondere der Heilentzündung und anderer naturgemäßer Gesundheitshilfen.

9. Meine Patienten über die Untersuchungsergebnisse und ihre Bewertung gut zu informieren und deren Geheimhaltung zu sichern, nur auf Wunsch und/oder im Einverständnis der Patienten Auskünfte an Arztkollegen, Krankenversicherer und andere zu geben, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

10. Alles zu tun, um meinen Patienten körperliche und seelische Schmerzen zu ersparen und ihre Leiden, Qualen und Ängste nach besten Kräften zu mildern.

11. Bei hoffnungsloser quälerischer Krankheit kontrollierbare und kontrollierte Erlösungstodhilfe nach den Richtlinien der der Sieben Eubios-Gebote für eine Tötung aus Mitleid im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.

12. Nur maßvolle Gebühren für die Behandlung zu fordern, dabei den Arztzeitaufwand, den Schwierigkeitsgrad und das persönliche Können - nicht abstrakte Gebührenordnungsziffern - zum wichtigsten Maßstab zu machen und die Patienten vor dem Versorgungsbeginn verständlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.

13. Mit meinen Patienten einen Patienten-Arzt-Vertrag abzuschließen, der dieses Humanitas-Gelöbnis einerseits und das Gegenversprechen des Patienten einer freundschaftlichen Partnerschaft und bestmöglichen Mitarbeit zur Wiederherstellung der Gesundheit andererseits zum Inhalt hat.

14. Die natürliche Umwelt gegen Schädigungen und Bedrohungen tatkräftig schützen zu helfen.

15. Medizinforschung nur nach dem Prinzip zu betreiben, jeden Patienten wie meinen besten Freund zu behandeln, niemals meine Patienten als Versuchsobjekte zu missbrauchen. Das heißt auch: keine Versuchsreihen mit doppelten Blindversuch oder klinische Studien mit Losauswahl und dergleichen durchzuführen.

16. Mich nie an quälerischen Tierversuchen zu beteiligen.

17. Für schuldhafte Arztfehler (Kunstfehler) zu haften und bei ihrer Aufklärung mitzuwirken, auch keine falschen Gutachten zu erstellen, weder zu Lasten der Patienten noch von Arztkollegen.

18. Niemals wider besseres Wissen oder gegen meine Überzeugung, also bewusst, falsches Zeugnis in mündlicher oder schriftlicher Form abzulegen, insbesondere bezogen auf Werturteile über den Gesundheitszustand von Menschen und über angebliche Gesundheitshilfen.

19. Mich weder direkt noch indirekt an Aktionen zur Vernichtung angeblich unwerten Menschenlebens zu beteiligen.

20. Meinen Versorgungsauftrag sofort zurückzugeben, falls ich eines dieser Versprechen nicht halten oder nicht mehr erfüllen kann oder will.

Lesen Sie dazu auch den Beitrag: Der Meineid des Hippokrates

 

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