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Humanitas-Gelöbnis
Ich gelobe:
Jeden Patienten wie meinen besten Freund
zu behandeln oder gar nicht.
Als Patientenarzt aus Liebe verspreche ich:
1. Meine
Gesundheitshilfe darauf auszurichten, für meine
Patienten ein möglichst glückliches Leben nach
ihrem Wunschglück zu erreichen.
2. Meine
Patienten nur nach den Geboten fürsorglicher
Nächstenliebe und tätiger Barmherzigkeit mit
dem Ziel zu beraten und zu versorgen: Nicht
schaden und bestmöglich helfen.
3. Meinen
Patienten ein ehrlicher, redlicher und
zuverlässiger Partner zu sein, sie über ihre
Krankheit, die beabsichtiget Versorgung und auch
erwägenswerte andere Versorgungsmöglichkeiten
wahrheitsgetreu und gründlich zu informieren.
4. Die
Therapiehoheit meiner Patienten als Auftraggeber
der Gesundheitshilfe, insbesondere ihr Wunschwohl
als Versorgungsrichtlinie zu beachten, nie gegen
ihren Willen zu handeln und auch ihre
Patientenanwalt-Verfügung voll zu akzeptieren.
5. Die
Gesundheitshilfe nur auf dem Boden einer
Wahrheits- und Erkenntnissuche nach den Regeln
kritischer Wissenschaftlichkeit auszuüben.
6. In erster
Linie, die Gesundheit meiner Patienten nach
besten Kräften zu schützen und zu stärken, um
Krankheiten vorzubeugen sowie meine Patienten in
den Grundregeln der
“Selbst-Gesundheitshilfe” zu schulen.
7. Bei der
Gesund-, Heil- und Nothilfe den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Auswahl
der Mittel zu beachten, insbesondere keine
Überdiagnostik und Übertherapie anzubieten oder
durchzuführen, ganz besonders strenge Maßstäbe
bei der Indikationsstellung zu verstümmelnden
Operationen, Bestrahlung oder dergleichen und zur
Verordnung hochgiftiger Mittel anzulegen.
8.
Gesundheitshilfe immer nur als Ganzheitsmedizin
zu betreiben, d.h. unter Beachtung der
Vielfach-Ganzheitsmedizin-Gebote im Hinblick auf
die Geist-Leib-Seele-Einheit, die Unterstützung
der Selbstheilungskräfte, insbesondere der
Heilentzündung und anderer naturgemäßer
Gesundheitshilfen.
9. Meine
Patienten über die Untersuchungsergebnisse und
ihre Bewertung gut zu informieren und deren
Geheimhaltung zu sichern, nur auf Wunsch und/oder
im Einverständnis der Patienten Auskünfte an
Arztkollegen, Krankenversicherer und andere zu
geben, soweit keine gesetzliche
Offenbarungspflicht besteht.
10. Alles zu
tun, um meinen Patienten körperliche und
seelische Schmerzen zu ersparen und ihre Leiden,
Qualen und Ängste nach besten Kräften zu
mildern.
11. Bei
hoffnungsloser quälerischer Krankheit
kontrollierbare und kontrollierte
Erlösungstodhilfe nach den Richtlinien der der
Sieben Eubios-Gebote für eine Tötung aus
Mitleid im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
zu leisten.
12. Nur
maßvolle Gebühren für die Behandlung zu
fordern, dabei den Arztzeitaufwand, den
Schwierigkeitsgrad und das persönliche Können -
nicht abstrakte Gebührenordnungsziffern - zum
wichtigsten Maßstab zu machen und die Patienten
vor dem Versorgungsbeginn verständlich über die
voraussichtlichen Kosten zu informieren.
13. Mit meinen
Patienten einen Patienten-Arzt-Vertrag
abzuschließen, der dieses Humanitas-Gelöbnis
einerseits und das Gegenversprechen des Patienten
einer freundschaftlichen Partnerschaft und
bestmöglichen Mitarbeit zur Wiederherstellung
der Gesundheit andererseits zum Inhalt hat.
14. Die
natürliche Umwelt gegen Schädigungen und
Bedrohungen tatkräftig schützen zu helfen.
15.
Medizinforschung nur nach dem Prinzip zu
betreiben, jeden Patienten wie meinen besten
Freund zu behandeln, niemals meine Patienten als
Versuchsobjekte zu missbrauchen. Das heißt auch:
keine Versuchsreihen mit doppelten Blindversuch
oder klinische Studien mit Losauswahl und
dergleichen durchzuführen.
16. Mich nie
an quälerischen Tierversuchen zu beteiligen.
17. Für
schuldhafte Arztfehler (Kunstfehler) zu haften
und bei ihrer Aufklärung mitzuwirken, auch keine
falschen Gutachten zu erstellen, weder zu Lasten
der Patienten noch von Arztkollegen.
18. Niemals
wider besseres Wissen oder gegen meine
Überzeugung, also bewusst, falsches Zeugnis in
mündlicher oder schriftlicher Form abzulegen,
insbesondere bezogen auf Werturteile über den
Gesundheitszustand von Menschen und über
angebliche Gesundheitshilfen.
19. Mich weder
direkt noch indirekt an Aktionen zur Vernichtung
angeblich unwerten Menschenlebens zu beteiligen.
20. Meinen
Versorgungsauftrag sofort zurückzugeben, falls
ich eines dieser Versprechen nicht halten oder
nicht mehr erfüllen kann oder will.
Lesen
Sie dazu auch den Beitrag: Der Meineid
des Hippokrates
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